Anwalt für Ehevertrag in Hagen – die Finanzen frühzeitig regeln
Der Rechtsanwalt für Familienrecht berät Sie umfassend und unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Ehevertrags.
Auch wenn es am Anfang einer Beziehung kaum vorstellbar ist – nicht jede Liebe hält ein Leben lang. Wenn sich ein verheiratetes Paar trennt, kann das schnell teuer werden. Denn bei einer Scheidung geht es oft auch ums Geld. So unromantisch es erscheinen mag: Ein Ehevertrag kann helfen, frühzeitig klare Regelungen zu treffen und Streit zu vermeiden.
Wenden Sie sich für diesen wichtigen Schritt an unsere Anwaltskanzlei in Hagen!
Als erfahrene Rechtsanwälte im Familienrecht beraten wir Sie ausführlich und bereiten den Ehevertrag juristisch korrekt vor.
Die spätere Beurkundung erfolgt bei einem Notar.
Das sollten Sie zum Ehevertrag wissen
Im Folgenden beantworten wir einige Fragen, die unsere Mandanten uns oft stellen:
Was ist beim Ehevertrag zu beachten?
Inhalte sind Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung des Hausrats, Erbrecht sowie Umgangsrecht.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Mit einem Ehevertrag lassen sich im Vorfeld der Eheschließung die finanziellen Angelegenheiten wie der Ehegattenunterhalt oder die Altersversorgung nach eigenen Wünschen gestalten. Denn bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur ein Notar den Vertrag aufsetzen darf.
Was ist beim Unterhalt zu beachten?
In einem Ehevertrag kann die Höhe des Unterhalts für den Ehepartner im Falle einer Scheidung geregelt werden. Es kann sogar festgelegt werden, dass kein Unterhalt an den Ex-Partner zu zahlen ist.
Wie lange ist ein Ehevertrag gültig?
Der Vertrag ist für die gesamte Dauer der Ehe gültig.
Was ist eine Gütertrennung?
Bei einer Gütertrennung findet ein Zugewinnausgleich nicht statt.
Sie möchten einen Ehevertrag von uns aufsetzen lassen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit der Kanzlei.
- Juristische Beratung rund um den Ehevertrag
- Erstellung eines auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vertragsentwurfs
- Begleitung bis zur Beurkundung durch den Notar